Neue Corona-Verordnung

Corona Verordnung vom 10.5.2021

Was bedeutet das für den SCK? (Auszug aus der niedersächsischen Landesverodnung)

In geschlossenen Räumen ist die sportliche Betätigung mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushaltszulässig. Die Sportausübung kann dann sowohl mit Kontakt als auch kontaktlos erfolgen. Diese Regelung gilt altersunabhängig. Eine Testpflicht besteht für diese Sportlerinnen und Sportler nicht; sie besteht jedoch für die betreuenden Personen.

Im Freien dürfen Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 18 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 30 Kindern und Jugendlichen zuzüglich betreuender Personen Sport treiben. Die Sportausübung kann sowohl mit Kontakt als auch kontaktlos erfolgen. Es ist also auch Mannschaftssport möglich, nicht aber Spiele gegen wechselnde andere Mannschaften. Eine Testpflicht besteht für die Kinder und Jugendlichen nicht; sie besteht jedoch für die volljährigen Sportlerinnen und Sportler sowie die betreuenden Personen.

Negativ getestete Erwachsene dürfen im Freien kontaktlosen Sport treiben, sofern ein Abstand von jeweils 2 Metern eingehalten wird oder je Person eine Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung steht. Kontaktsport dürfen Erwachsene im Freien nur mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahren) treiben. Eine Testpflicht besteht auch für die betreuenden Personen.

Der Test muss innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung durchgeführt worden sein. Hierbei kann es sich um einen PCR-Test, einen PoC-Antigen-Test oder einen zugelassenen Selbsttest handeln. Benötigt wird immer ein schriftlicher oder digitaler Nachweis über einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest. Die entsprechenden Nachweise werden beispielsweise in einem der vielen Testzentren ausgestellt, empfohlen wird, dort einen kostenlosen Bürgertest in Anspruch zu nehmen.

Die Bescheinigung muss dabei immer den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Person sowie den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und die Firma der beaufsichtigenden Person und schließlich die Testart und das Testergebnis enthalten.

Grundsätzlich gelten die AHA Regeln. Hygiene Mittel werden zur Verfügung gestellt
Eine Kopie des tagesaktuellen Test entweder in den Briefkasten beim Sport Centrum, oder an info@SCK1920.de

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